Am 27.04.2012 fand eine Arbeitssitzung mit der Teilnahme der akkreditierten Verbands, des Justizministeriums, des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik, der Agentur für Sozialhilfe, der Staatsagentur für Kinderschutz und der Regionalen Direktionen für Sozialhilfe statt. Zwei Hauptthemen wurden diskutiert: die Eintragung der Kinder in die Register für Adoption sowie die Probleme der Kinder, die in Pflegefamilien untergebracht worden sind.
Es wurde berichtet, dass in der Praxis die Eintragung von Kindern verzögert wird. Man beobachtet Schwierigkeiten bei der Koordination zwischen den örtlichen Behörden und dem Justizministerium in den folgenden Bereichen:
- Funktionsstörung in den behördlichen Anordnungen für Unterbringung der Kinder in Institutionen. Die Schlussfolgerung lautet: In dem Befehl für Unterbringung des Kindes in einer Institution, von dem bei seinem Ausstellen eine Kopie an den leiblichen Eltern gegeben wird, soll man folgendes erklärеn: sechs Monate nach der Unterbringung des Kindes wird das Kind ins Register für Inlandsadoption eingetragen.
- Funktionsstörung in den administrativen Anordnungen für Eintragung von Kindern in Inlandsregisters. Alle örtliche Agenturen, die teilnahmen, versicherten das Justizministerium folgendes: sie werden die obengenannten Anordnungen mit einem Zeichen senden, dass sie in Kraft getreten sind. Dies bedeutet, dass die leiblichen Eltern mit der Eitragung des Kindes ins Register für Inlandsadoption bekannt worden sind und sie haben gegen dieser Eintragung keine Berufung eingelegt.
- Nichtübereinstimmung in den Fristen der ärztlichen Bescheinigung des Kindes als Voraussetzung für Eintragung ins Register für Inlandsadoption, bzw. ins Register für Auslandsadoption. Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung des Kindes für das Register für Inlandsadoption ist sechs Monate und die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung des Kindes für das Register für Auslandsadoption ist nur drei Monate. Zu dieser Frage wurde es nicht beschlossen, die Frist zu vereinheitlichen. Es wurde festgestellt: das Justizministerium wird weiter bei jedem Fall so praktizieren: bevor das Justizministerium einen Vorschlag in dem internationalen Verfahren gibt, wird es mit den örtlichen Behörden bzw. dеr Institution, in der das Kind unterbracht worden ist, komunizieren und wird die ärztliche Bescheinigung des Kindes aktualisieren.
- Keine Adoption der Kinder aufgrund hohes Alter und aus anderen Gründen. Es gibt häufige Fälle, in denen das Justizministerium die Dossier der Kinder, die durch die örtlichen Behörden geschickt worden sind, nicht ins Register für Auslandsadoption registriert. Der Dossier des Kindes in diesen Fällen zeigt:
Wegen dem hohen Alter des Kindes, seinem persönlichen Widerstand gegen Adoption und anderen Angelegenheiten ist die Adoption keine geeignete Maßnahme zum Schutz. In solchen Fällen meint das Justizministerium als zentrale Behörde nach dem Haager Übereinkommen, dass es das Kind in das Register für internationalen Adoptionen nicht eintragen kann und kein Adoptionsverfahren starten kann. So schickt das Justizministerium das Dossier des Kindes den örtlichen Behörden für fachliche Bewertung der Interessen des Kindes. Zu dieser Frage wurden gesetzliche Lücke und künftiger Bedarf festgestellt, diese Fällen mit einem Gesetz zu regeln.
- Notwendigkeit zur ständigen Überwachung von Kindern, die unter verschiedenen Schutzformen sind. Das Thema für die Notwendigkeit zur ständigen Überwachung aller Kinder, die Schutzmaßnahmen brauchen, wurde besprochen. Die Vertreter der Staatlichen Agentur für Kinderschutz und des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik waren einig, dass es notwendig ist, derzeitige kampagne Überwachung mit ständiger Überwachung zu ersetzen, ob die Kinder in die Register eingetragen werden, ob die richtigen Schutzmaßnahmen gelten, ob es Verstösse in diesem Prozess gibt, u.a.
Das Thema des zweiten Teils der Arbeitssitzung waren die Pflegeverhältnisse. Verschiedene Fallstudien in diesem Zusammenhang wurden gründlich diskutiert. Die folgenden Schlussfolgerungen sind auferlegt worden:
- Die Pflegeverhältnisse sind temporäre Maßnahme zum Schutz und keine dauerhafte Lösung des Problems des Kindes.
- Die Kinder, die in Pflegefamilien unterbracht worden sind, sollen ins Register für Inlandsadoption eingetragen werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen dafür eingegeben sind. Diese Situation sollte in den Verträgen mit den Pflegeeltern eingetragen werden. Die Pflegeeltern sollten darüber informiert werden, wenn solche Eintragung gemacht worden ist.
Auf der Arbeitssitzung wurde es angekündigt, dass die Direktion für internationale rechtliche Schutz des Kindes und für internationale Adoption schon einen Direktor hat und das ist der ehemalige Leiter der Abteilung "Internationale Beziehungen und akkreditierte Verbands" - Frau Milena Parvanova, die auf diesem Treffen die wichtigste Stimme des Justizministeriums war. Der Initiator des Treffens war der Stellvertreter Minister Velina Todorova, die einen harten Willen für Lösung aller aktuellen Probleme demonstrierte. Wir hoffen, dass diese Arbeitssitzung die gewünschten Ergebnisse bringen wird.