Das Justizministerium hat die empfohlenen Kriterien für potenzielle Adoptiveltern, die der Rat für internationale Adoptionen in seiner Arbeit folgt, aller akkreditierten Verbands zur Kenntnis gebracht. Die meisten bulgarischen akkreditierten Verbands haben negative Meinungen gegen die Annahme der begrenzlichen Kriterien, die in der bulgarischen Gesetzgebung nicht gesetzt sind. Daher wurden diese Kriterien nicht offiziell veröffentlicht. Da der Rat für internationale Adoptionen von ihnen in seiner Arbeit geleitet wird, halten wir es für notwendig, diese Kriterien allen Bewerber mitzuteilen:
- Man führt maximalen Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind ein. Bei Adoption von Ehegatten sollte der Altersunterschied nicht mehr als 50 Jahre zwischen dem Kind und dem jüngeren Ehegatte und 55 Jahre zwischen dem Kind und dem älteren Ehegatte sein. Bei Adoption von alleinstehendem Person ist der niedrigere Altersunterschied zu erfüllen.
- Familienstand: in Übereinstimmung mit der bulgarischen Gesetzgebung müssen die Adoptiveltern verheiratet sein - die Annahme ist unter Regime der Partnerschaft / eingetragene oder nicht eingetragene / nicht erlaubt. Alleinstehende Person darf auch Kind adoptieren.
- Man stellte eine Forderung auf den Gesundheitszustand der Adoptiveltern – Sie müssen körperlich und geistig gesund sein. Sie dürfen nicht unter Krankheiten leiden, die das Leben und die Gesundheit des Kindes bedrohen können, und solche, die die ausreichendе Erfüllung der Bedürfnisse des Kindes verhindern können.
- Das dritte wichtige Kriterium betrifft die sozial-ökonomische Situation der Bewerber. Sie sollte dem Durchschnitt des gewöhnlichen Aufenthaltes der Bewerber entsprechen.