Adoptionsverfahren in Bulgarien, präsentiert Schritt für Schritt:
- Die deutsche Verein/Verantwortlicher Landesjugendamt sendet uns den Dossier mit allen Unterlagen für die Eintragung. Nachdem die Nationale Assoziation „Familie" den Dossier in der gewünschten Form gebracht hat, wird er zusammen mit dem ursprünglichen Antrag ins Ministerium für Justiz eingereicht. Die Bewerber werden innerhalb von zwei Monaten in das Register der ausländischen Adoptiveltern eingetragen, nachdem die Nationale Assoziation „Familie“ alle notwendigen Unterlagen in der gewünschten Form erhalten hat.
- Nach der Eintragung fängt eine Wartezeit auf Kindervorschlag an. Ihre Dauer ist nicht gesetzlich geregelt und ist in jedem Fall unterschiedlich. Die Zeit des Wartens ist abhängig von dem aktuellen Zustand des Registers der Kinder (Anzahl, Alter, Geschlecht,
- Gesundheitszustand) und von dem aktuellen Zustand des Registers der Adoptiveltern (Anzahl, Einschränkung des Erlaubnis zur Annahme und Präferenzen).
- Der Rat für internationale Adoption erörtert die Dossiers nach der Reihe der Eintragung ins Register, wählt geeignete Bewerber und passt sie zu den entsprechenden Kindern. Das Justizministerium schickt den Kindervorschlag an die Nationale Assoziation „Familie“. Dazu gehören eine Bescheinigung gemäss Art.17c der Haager Konvention, ein Foto in voller Länge und einen ausführlichen Bericht über das Kind.
- Der persönliche Kontakt zwischen den Adoptiveltern und dem vorgeschlagenen Kind wird innerhalb von fünf Werktagen erfolgen. Ein Spezialist aus der Nationale Assoziation „Familie“ , der im Justizministerium eingetragen ist, begleitet die Adoptiveltern während dem Kontakt mit dem Kind und unterstützt sie.
- Wenn die Adoptiveltern die Adoption des vorgeschlagenen Kindes ablehnen, werden sie unter eine neue Nummer ins Register eingetragen. Man kann die Nummer in den folgenden Situationen aufbewahren :
- Die Bewerber sind über bedeutsame gesundheitliche Probleme des Kindes nicht informiert worden.
- Die Merkmale des vorgeschlagenen Kindes entsprechen nicht den annehmbaren Merkmalen der Bewerber und ihrem Erlaubnis.
- Sie haben sich um ein Kind mit besonderen Bedürfnissen beworben und haben anschließend beschlossen, dieses Kind nicht anzunehmen. - Wenn die Adoptiveltern Zustimmung zur Annahme erteilen, müssen sie die entsprechenden Unterlagen, die von der Nationale Assoziation „Familie“ überlassen werden, unterzeichnen und beglaubigen. Die Adoptiveltern müssen sich die folgenden Unterlagen besorgen: eine Bescheinigung gemäss Art.17 c des Haager Übereinkommens über die Zustimmung für Fortsetzung des Adoptionsverfahrens, die von der anerkannten Auslandsvermittlungsstelle ausgefertigt und anerkannt worden ist; Die Unterlagen werden an die zentrale Behörde für die Adoption in Bulgarien zur Verfügung gestellt, und der Justizminister gibt seine ausdrückliche Zustimmung zur Adoption des Kindes.
- Der Dossier wird an das Sofioter Stadtgericht gesendet, wo ein Rechtsanwalt aus der Nationale Assoziation „Familie" die Adoptiveltern im Gerichtsverfahren vertritt und alle notwendigen Tätigkeiten bis zum Inkrafttreten der Gerichtsentscheidung durchführt.
- Nach dem Inkrafttreten der Gerichtsentscheidung (innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Ausstellung), unternimmt die Nationale Assoziation „Familie“ die ersten Tätigkeiten der Verfahren auf die Beschaffung einer Bescheinigung gemäss Art. 23 der Haager Konvention, einer neuen Geburtsurkunde und Pass für das Kind.
- Die zweite Aufenthalt in Bulgarien ist innerhalb 6-7 Tagen: Die Adoptiveltern holen ihr Kind ab und finalisieren das Verfahren auf die Ausstellung eines Reisepasses. Dann fahren sie zusammen nach Hause.
- Die Nationale Assoziation „Familie“ muss vier Entwicklungsberichte über die Anpassung und die Entwicklung des Kindes erhalten. Sie müssen im Original und Apostille alle sechs Monate innerhalb von zwei Jahren nach der Adoption gesendet werde.
Voraussetzungen für die Adoptiveltern
Die bulgarischen Rechtsvorschriften stellen keine erhebliche Einschränkungen bei den Adoptiveltern. Die Adoptiveltern müssen über 18 Jahre sein; mindestens 15 Jahre älter als das Adoptivkind sein und sie müssen alle rechtlichen Voraussetzungen des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts erfüllen.
Unabhängige Adoptiveltern dürfen sich ebenfalls um Adoption aus Bulgarien bewerben.
Nach deutschem Recht müssen die unabhängigen Bewerber mindestens 25 Jahre alt sein, Im Falle einer Adoption von Ehegatten ist es erforderlich: mindestens einer von den Ehegatten muss das Alter von 25 Jahren erreicht haben, und für den anderen Ehegatte ist es genug, wenn er das Alter von 21 Jahren erreicht hat.
List der notwendigen Dokumente
List der notwendigen Dokumente:
- Bescheinigung zur Vorlage bei den bulgarischen Behoerden, die bescheinigt, dass es nach dem deutschen Recht alle Voraussetzungen fuer die Adoption eines bulgarischen Kindes erfuellt sind und Ihnen das elterliche Sorgerecht nicht durch ein deutsches Vormundschaftsgericht entzogen worden ist. /ausgestellt durch das Jugendamt/
- Adoptionseignungsbericht ueber das Ehepaar, der von dem Jugendamt vorbereitet ist.
- Auch wenn der Sozialbericht der künftigen Adoptiveltern mehr als vor einem Jahr ausgefertigt wurde, sind wir verpflichtet, dem Justizministerium ein zusätzliches Dokument vorzulegen. Man nimmt entweder aktualisierten Sozialbericht oder Bescheinigung an, dass es keine Änderung der Umständen, die im Sozialbericht beschrieben sind, gibt.
- Ärtzliche Bescheinigung fuer jeden Ehegatten fuer jeden Ehegatten;
- Fuehrungszeugnis ueber jeden Ehegatten ausgestellt von das Bundesamt fuer Justiz;
- Auszug aus dem Heiratseintrag /beim Standesamt/;
- Vollmacht;
- Erklärung nach des Artikel 20, Punkt 10 der Verordnung 2/2014;
- Erklärung vorbereiten, um die Eigenschaften des Kindes/der Kinder anzugeben, die sie annehmen wollen und ihre Motivation für die Annahme zu erklären;
- Kopien der Pässe / ID-Karten
- Fotos der Adoptiveltern und ihre Heimat;
- Alle oben aufgefuehrten Dokumente beduerfen Apostille.